Frühlingsfestumzug
Liebe Umzugsteilnehmer,
in diesem Jahr sind für den Umzug einige organisatorische Voraussetzungen notwendig, über die wir im Folgenden aufklären möchten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol ausgegeben werden darf. Das Mitführen und der Genuss von hochprozentigen alkoholischen Getränken auf den Wagen sind verboten (§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz). Für Fahrer gilt das allgemeine Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Auf das Merkblatt für Fahrzeuge zum Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen wird Bezug genommen. Es dürfen nur zugelassene Fahrzeuge am Umzug teilnehmen. Für alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer ist wegen der Risikoerhöhung zu verständigen.
Die von der Stadt Otterberg abgeschlossene Haftpflichtversicherung gilt nur für aktive Umzugsmitwirkende gegenüber Dritten (Zuschauern) von der Aufstellung bis zur Auflösung.
Die Beförderung von Personen auf der Zu- und Abfahrt ist nicht zulässig. Während des Umzugs gelten die Regelungen des § 21 StVO. Danach ist u.a. verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit mitzunehmen.
Bei allen Umzugswagen müssen mindestens 2 Mann eigenes Sicherungspersonal eingesetzt werden.
Teilnehmer, die durch Verstöße gegen die Anstandsregeln oder durch ihr Verhalten den Umzug beeinträchtigen oder den Umzug länger als 30 m abreißen lassen, können von der Teilnahme beim folgenden Frühlingsfest ausgeschlossen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die teilnehmenden Gruppen und Vereine selbst für das schmücken der Wagen zu sorgen habe, eine Unterstützung der Stadt wie in den vergangenen Jahren ist leider nicht möglich (Grünschmuck aus Tannen etc.)
Die Aufstellung des Zuges erfolgt in der Otterstraße ab 12.00 Uhr. Eine Teilnahme am Umzug ist nur mit schriftlicher Anmeldung bis 14 Tage vor Umzugsbeginn möglich.
Download der Unterlagen hier per .pdf (8 Mb)
Abgabe der Anmeldung für den Umzug bis 1. Juni 2011
Otterberg, den 04. April 2011




