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Dienstag, 07. Februar 2012

Benutzungsordnung für den Verkehrsübungsplatz der Stadt Otterberg

1. Öffnungszeiten

Montags und Dienstags geschlossen

Mittwoch-Freitag                                  13.00 Uhr bis 19.00 Uhr   

Samstag, Sonn- und Feiertage              11.00 Uhr bis 19.00 Uhr

In der Zeit von Anfang November bis Ende Februar ist wegen Einbruch der Dunkelheit der Platz bis 17.00 Uhr geöffnet. Wenn Verkehrsunterricht für die Schulkinder erteilt wird, ist vormittags der Platz ausschließlich für die Kinder reserviert.

Bei Schnee und Glatteis ist der Platz geschlossen.

2. Gebühren

Gebühr bis 2 Stunden                           8,00 €

jede weitere angefangene Stunde          3,00 €

Die notwendigen Gebührenmarken zum Benutzen des Platzes sind bei dem Platzwart erhältlich. Der Kraftfahrzeugschein ist zur Überwachung während der Fahrzeit zu hinterlegen. Falls der Fahrer nicht gleichzeitg der Halter des Fahrzeuges ist, muss er eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorlegen.

3. Benutzung des Platzes

a) Die Benutzung des Platzes ist für Personenkraftwagen, Motorräder, Mofa, Mokick, Moped sowie für den Verkehrsunterricht erlaubt.

b) Innerhalb des abgezäunten Platzes dürfen Personen, die das 15., 16. oder das 17. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht die für das Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges erforderliche Erlaubnis besitzen, Fahrübungen durchführen. Hierfür muss ein amtlicher Ausweis in Form eines Schülerausweises oder Personalausweises vorgelegt werden. Bei solchen Fahrten muss der Fahrzeughalter als Begleiter mit Führerschein anwesend sein bzw. neben dem Fahrer sitzen.

c) Bei Unfällen werden die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung angewandt. Für Schäden, die an dem Fahrzeug entstehen, übernimmt die Stadt Otterberg keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden, die bei der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes gegenüber Dritten oder der Stadt Otterberg, als Eigentümer des Verkehrsübungsplatzes, entstehen. Als Schäden gelten alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei einem Unfall bitten wir, den Platzwart sofort zu benachrichtigen.

Wichtig: Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem gesamten Platz 30 km/h.

d) Papier und sonstige Abfälle dürfen nicht achtlos auf den Platz, sondern müssen in die vorhandenen Papierkörbe geworfen werden.

e) Unbefugten ist das Betreten des Platzes verboten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen, dass die Übungsstunden auf dem Verkehrsübungsplatz mit dazu beitragen, erfolgreich die Führerscheinprüfung abzulegen.